Ernährungstherapie

Ernährungstherapie für mehr Gesundheit
Eine Ernährungstherapie richtet sich an Menschen mit einer bestehenden ernährungsabhängigen Erkrankung. Sie soll die Behandlung ernährungsbedingter Krankheiten ergänzen oder krankheitsbedingte Ernährungsprobleme lindern.
In einer klientenzentrierten, partnerschaftlichen Gesprächssituation
erhalten sie Hilfestellungen, die ihre Kompetenzen und Bedürfnisse berücksichtigen und sich an ihrer Lebenssituation orientieren.
Außerdem erläutere ich ihnen die pathophysiologischen Zusammenhänge,
die für das Verstehen und die Umsetzung der ernährungstherapeutischen Maßnahmen notwendig sind.
Innerhalb eines therapeutischen Gesamtkonzepts auf der Basis
wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse verfolgt die Ernährungstherapie folgende Ziele:
Heilung oder Linderung der Erkrankung
nachhaltige Verbesserung der individuellen Ernährungsweise und des Essverhaltens orientiert an der medizinischen Notwendigkeit und den individuellen Bedürfnissen und Wünschen des Patienten
Vermittlung der Grundsätze einer gesundheitsfördernden, vollwertigen Ernährung, um den Gesundheitszustand zu verbessern (Sekundärprävention) und Rückfällen/Folgeerkrankungen vorzubeugen (Tertiärprävention)
Erhalt bzw. Verbesserung der Lebensqualität.
Wie bekomme ich eine Ernährungstherapie?
Ihr behandelnder Arzt stellt Ihnen eine ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung aus. Diese enthält Ihre Diagnose sowie die Empfehlung zur Durchführung einer Ernährungstherapie mit entsprechender Zielsetzung.
Mit dieser Bescheinigung vereinbaren Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin bei mir. Beim Ersttermin führen wir ein ausführliches Anamnesegespräch durch.
Im Anschluss erhalten Sie von mir einen individuellen Kostenvoranschlag. Bei Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung übernimmt die Krankenkasse nach vorheriger Antragstellung in der Regel 80 bis 100 % der anfallenden Kosten. Der Patient bzw. die Patientin bezahlt die Beratungsleistung zunächst selbst und erhält den Zuschuss nach Einreichung der Rechnung und der Teilnahmebestätigung von der Krankenkasse zurück. Es empfiehlt sich, die genaue Höhe der Kostenbeteiligung vor Beginn der Beratung direkt bei der Krankenkasse zu erfragen.
Für Versicherte der AOK PLUS gilt ein abweichendes Verfahren: Statt einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung benötigen sie von ihrer Ärztin oder ihrem Arzt einen "Antrag auf Sekundärprävention" für das Programm Ernährungsberatung. Gegen Vorlage dieses Antrags stellt die zuständige AOK-PLUS-Filiale einen Beratungsgutschein aus. Bitte bringen Sie den Antrag und den Gutschein zum Erstgespräch mit. Damit sind sechs Beratungssitzungen von jeweils einer Stunde kostenfrei.

